Verkehrspolizei: Das Befahren der Fahrbahn am Straßenrand ist verboten, es droht ein Bußgeld

31.10.2024 17:46

Die Fahrbahn ist nicht für persönliche Mobilitätsgeräte (PMP) vorgesehen.

Vor Ort sollten Sie sich auf einem Fuß-/Radweg, Gehsteig oder Bordstein fortbewegen.

Für einen Verstoß gegen diese Vorschrift wird ein Bußgeld verhängt, erinnert sich der Telegrammkanal der staatlichen Verkehrsinspektion Minsk.

Welche Strafe kann man für das Fahren auf der Straße bei einem SPM erhalten?

Wie die Verkehrspolizei der Hauptstadt mitteilte, ist eine Person, die sich am Straßenrand bewegt, gemäß der Verkehrsordnung ein Fußgänger.

Daher ist die Person wie ein Fußgänger verpflichtet, sich auf einem Fuß-/Radweg, Gehweg oder Seitenstreifen fortzubewegen.

Verkehrspolizei
Foto: © Belnowosti

Fußgängern ist es, unabhängig davon, ob sie sich auf der Fahrbahn bewegen oder nicht, verboten, die Fahrbahn zu verlassen/zu betreten und sich darauf zu bewegen.

Ein Verstoß gegen diese Anforderung zieht eine Verwaltungshaftung in Form einer Geldbuße in Höhe von 1 bis 3 BV nach sich.

Autor: Timur Chomitschew Editor für Internetressourcen