Ab dem 1. Dezember muss das Auto mit Winterreifen ausgestattet sein.
Daran wurde das Einheitsunternehmen Beltechosmotr erinnert.
Beltechosmotr erinnerte daran, dass Autos vom 1. Dezember bis 1. März mit Winterreifen ausgestattet sein müssen. Sie müssen an allen Rädern montiert werden.
Dies gilt für Pkw mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 Tonnen, Pkw und Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie Busse bis 5 Tonnen.
Gemäß Abschnitt 5.6.3 der Anlage Nr. 8 der TR TS 018/2011, nach der Fahrzeuge bei der technischen Untersuchung überwacht werden, ist ein Winterreifen mit einer Restprofiltiefe von nicht mehr als 4 Millimetern für den Einsatz ungeeignet ( bei fehlenden Verschleißindikatoren).
Beltechosmotr stellte fest, dass das Vorliegen einer technischen Inspektion nun automatisch durch Verkehrskameras überwacht wird.
Das Unternehmen teilte mit, dass es im Oktober 132.320 Genehmigungen zur Teilnahme am Straßenverkehr erteilt habe. Das sind 11,5 % mehr als im Oktober letzten Jahres.
Im vergangenen Monat wurden 104.984 Genehmigungen an Einzelpersonen ausgestellt – 79,3 % der Gesamtzahl.
In den 10 Monaten dieses Jahres wurden 1.281.777 Genehmigungen erteilt, das sind 3,2 % weniger als im Januar-Oktober 2023.
Für Elektrofahrzeuge wurden im vergangenen Monat 1.066 Genehmigungen erteilt (12.034 seit Jahresbeginn).
Beltechosmotr erinnerte außerdem daran, dass Sie mit der mobilen Anwendung GTO.BY die Gültigkeitsdauer einer Genehmigung überprüfen, eine technische Inspektion planen, Dienstleistungen und Verwaltungsverfahren bezahlen usw. können.