Ab heute, dem 1. November 2024, ist in Lettland ein landesweites Verbot für den Verkehr von Autos mit belarussischen Nummernschildern in Kraft getreten.
Dies teilt der Pressedienst des Staatlichen Zollkomitees von Belarus in seinem offiziellen Telegrammkanal mit.
Die Abteilung erinnert daran: Im September desselben Jahres verabschiedete der lettische Seimas in seiner letzten Lesung eine Änderung des Gesetzes „Über den Straßenverkehr“.
Nach dieser Änderung sind Besitzer von Autos mit belarussischen Kennzeichen verpflichtet, diese bis zum 31. Oktober außer Landes zu bringen oder neu anzumelden.
Werden die vorgeschlagenen Optionen nicht umgesetzt, können die Fahrzeuge beschlagnahmt werden.
Das Staatliche Zollkomitee veröffentlichte Informationen, die das belarussische Generalkonsulat in Daugavpils vom lettischen Außenministerium erhalten hatte.
Insbesondere heißt es, dass seit gestern, dem 31. Oktober, der Verkehr von in Belarus zugelassenen Fahrzeugen auf dem Territorium Lettlands verboten sei.
Zur Klarstellung: Es handelt sich um Fahrzeuge, die dem HS-Code 8703 entsprechen (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit einer Kapazität von weniger als 10 Personen).
Die Beschränkung gilt nicht für Busse, die im regulären internationalen Straßenverkehr zwischen Weißrussland und Lettland tätig sind.
Eine Ausnahme bilden Fälle, in denen die Fahrzeugdaten „der Position 8703 entsprechen“.
Eine weitere Ausnahme: Der Transport belarussischer Autos, die von diplomatischen und konsularischen Vertretungen genutzt werden, ist auf dem Territorium Lettlands erlaubt.