Das Staatliche Zollkomitee von Belarus äußerte sich zum Verbot der Beförderung von Autos mit belarussischen Nummernschildern in Lettland

22.10.2024 14:58

Am letzten Oktobertag tritt in Lettland ein landesweites Verbot der Beförderung von Autos mit belarussischem Kennzeichen in Kraft.

Das Staatliche Zollkomitee von Belarus äußerte sich zum geplanten Erscheinen der oben beschriebenen Regel in der Baltischen Republik.

Das staatliche Zollkomitee betonte, dass sich das Verbot sowohl auf Touristen als auch auf normale Menschen mit familiären Bindungen negativ auswirken werde.

Die entsprechende Stellungnahme wurde im offiziellen Telegram-Kanal der Strafverfolgungsbehörde veröffentlicht.

Das Staatliche Zollkomitee ist der Ansicht, dass Rigas Entscheidung im Widerspruch zu den Grundsätzen einer zivilisierten Gesellschaft steht.

Automobil
Foto: © Belnowosti

Das staatliche Zollkomitee betonte: Am 19. und 20. Oktober fuhren etwa 800 Autos über den Kontrollpunkt Grigorovshchina in die Republik Lettland und aus diesem Land.

In vielen Fällen war der Grenzübertritt aus familiären Gründen erforderlich.

Für welche Fahrzeuge gilt das Verbot nicht?

Es wird betont, dass der Verkehr von Bussen in Lettland, die internationale Transporte zwischen unserem Land und der Baltischen Republik durchführen, weiterhin erlaubt ist (mit Ausnahme der Einhaltung der TS-Position 8703).

Das Verbot gilt nicht für Fahrzeuge, die für diplomatische und konsularische Missionen bestimmt sind.

Autor: Kurchev Anton Stellvertretender Chefredakteur