Das Gesundheitsministerium hat die Einfuhr einiger Scheibenwaschflüssigkeiten nach Weißrussland verboten: Der Grund ist angegeben

17.10.2024 15:02

Es wurde ein Einfuhrverbot für bestimmte Scheibenwaschflüssigkeiten in die Republik eingeführt.

Der Umlauf der in der Liste aufgeführten Gelder während der Herbst-Winter-Periode ist ebenfalls verboten.

Die entsprechende Entscheidung wurde vom Gesundheitsministerium der Republik Belarus getroffen.

Dies wird durch den Inhalt des Beschlusses der stellvertretenden Leiterin der oben genannten Abteilung, Swetlana Netschai, belegt, berichtet BELTA .

Es wird betont, dass die Einfuhr und Verbreitung einiger Scheibenwaschanlagen aufgrund des übermäßigen Ethanolgehalts in diesen Produkten verboten ist.

Gesundheitsministerium
Foto: © Belnowosti

Welche Frostschutzmittel dürfen nicht importiert werden?

Die Liste umfasst die folgenden Produkte, die zum Reinigen von Fahrzeugscheiben bestimmt sind:

  • North Way -30 und Ice Clean -30 (Hersteller - Optima, Russische Föderation);
  • Antifrost -30 und Anti Ice -30 (Hersteller - Avangard, Russische Föderation);
  • Alpina -30 (Hersteller – Transtech, Russische Föderation);
  • Gleid Unlimited -30 (Hersteller – Komtorg, Russische Föderation);
  • Arctic Panther -30 (Hersteller – „Riviera“, Russische Föderation);
  • Arctica -30 (Hersteller – „EkoKhim“, Russische Föderation);
  • Crystal Clear -30 (Hersteller - Ekochemika-VL, Russische Föderation).

Darüber hinaus sind noch einige weitere Scheibenwaschanlagen auf der Liste. Wir sprechen über einige Produkte der russischen LLC Tech-Line, Gelena Himavto, Avalon, Detalauto und Gral.

Das Gesundheitsministerium appellierte an die Einwohner des Landes, diese Informationen bei der Auswahl eines Produkts zur Reinigung von Autoscheiben zu berücksichtigen.

Autor: Kurchev Anton Stellvertretender Chefredakteur