Es wurde ein Einfuhrverbot für bestimmte Scheibenwaschflüssigkeiten in die Republik eingeführt.
Der Umlauf der in der Liste aufgeführten Gelder während der Herbst-Winter-Periode ist ebenfalls verboten.
Die entsprechende Entscheidung wurde vom Gesundheitsministerium der Republik Belarus getroffen.
Dies wird durch den Inhalt des Beschlusses der stellvertretenden Leiterin der oben genannten Abteilung, Swetlana Netschai, belegt, berichtet BELTA .
Es wird betont, dass die Einfuhr und Verbreitung einiger Scheibenwaschanlagen aufgrund des übermäßigen Ethanolgehalts in diesen Produkten verboten ist.
Die Liste umfasst die folgenden Produkte, die zum Reinigen von Fahrzeugscheiben bestimmt sind:
Darüber hinaus sind noch einige weitere Scheibenwaschanlagen auf der Liste. Wir sprechen über einige Produkte der russischen LLC Tech-Line, Gelena Himavto, Avalon, Detalauto und Gral.
Das Gesundheitsministerium appellierte an die Einwohner des Landes, diese Informationen bei der Auswahl eines Produkts zur Reinigung von Autoscheiben zu berücksichtigen.