Elektrische Motorräder dürfen nicht auf den Fahrspuren des öffentlichen Verkehrs gefahren werden.
Ein Verstoß gegen diese Anforderung der Verkehrsordnung wird mit einer Verwaltungsstrafe in Form einer Geldbuße geahndet.
Der Pressedienst der staatlichen Verkehrsinspektion Minsk erinnerte per Telegram daran.
Gemäß der Verkehrsordnung ist ein Motorrad ein zweirädriges mechanisches Fahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 Kilometern pro Stunde, unabhängig von der Art des Motors.
Auf der ÖPNV-Spur sind öffentliche Verkehrsmittel und Elektrofahrzeuge erlaubt.
Allerdings wird ein Elektromotorrad als Motorrad und nicht als Elektrofahrzeug anerkannt. Daher sollten Sie sich nicht auf der Spur des öffentlichen Nahverkehrs bewegen.
Ein Verstoß gegen diese verkehrsrechtliche Vorschrift zieht eine Verwaltungshaftung in Form einer Geldbuße in Höhe von 1 bis 5 BV nach sich.
Bei wiederholter Begehung eines solchen Verstoßes innerhalb eines Jahres beträgt die Geldstrafe 2 bis 8 BV.