Taxifahrer fordern von den Fahrgästen häufig das Anschnallen, auch auf dem Rücksitz.
Sie begründen dies damit, dass ihnen ein Bußgeld auferlegt werde, wenn sie von der Verkehrspolizei angehalten würden.
Wie „Arguments and Facts in Belarus“ unter Berufung auf den Anwalt der regionalen Anwaltskammer Mogilev, Wladimir Gorbatschow, berichtet, zahlt der Fahrer für den nicht angelegten Sicherheitsgurt des Beifahrers.
Ab dem 1. Januar ist hierfür eine Verwaltungshaftung in Form einer Geldstrafe von bis zu 1 BV vorgesehen.
Bei wiederholtem Verstoß innerhalb eines Jahres beträgt die Geldstrafe 2 bis 5 BV.
Beim ersten Verstoß kann eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen werden; wenn der Fahrer seine Schuld zugibt und sich bereit erklärt, die Geldstrafe zu zahlen, kann diese minimal sein.
Die Verkehrsregeln sehen Ausnahmen vor. Passagiere mit bestimmten Krankheiten sowie schwangere Frauen nach der 20. Woche dürfen keinen Sicherheitsgurt anlegen.