Das Versäumnis, Fußgängern im Verkehr Vorrang einzuräumen, zieht eine Verwaltungshaftung in Form eines Bußgeldes nach sich.
Die Mindeststrafe beträgt 40 Rubel, die Höchststrafe 200.
Der Pressedienst der staatlichen Verkehrsinspektion Minsk erinnerte per Telegram daran.
Gemäß der Verkehrsordnung haben Fußgänger das Recht, die Fahrbahn an einem kontrollierten Fußgängerüberweg/Fahrradüberweg vorrangig zu überqueren, wenn die Ampel oder der Verkehrsleiter die Erlaubnis erteilt.
Auch an einem ungeregelten Fußgängerüberweg/Radwegüberweg haben Fußgänger das Recht, die Fahrbahn vorrangig zu überqueren.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung der Verkehrsregeln zieht eine Verwaltungshaftung in Form einer Geldbuße nach sich.
Die Geldbuße liegt zwischen einer und fünf Grundeinheiten, also zwischen 40 und 200 Rubel.